Dienstag, 9. September 2008

Religionsfreiheit 1

Oft ist man vor die Frage gestellt, ob die Religionsfreiheit noch eine Selbstverständlichkeit ist. Die Thematik Religionsfreiheit betrifft vor Allem zwei Bereiche : die staatliche Umsetzung/Regulierung und der interreligiöse Kontakt.

Im Zuge der Aufklärung des ausgehenden 18. Jahrhunderts begann sich die Religionsfreiheit auf politischer Ebene durchzusetzen. Säkulare Staaten garantierten ab Beginn des 19. Jahrhunderts erstmals freie Ausübung einer Religion und trennten die staatliche Verzahnung mit der Kirche.

Aus geistesgeswissenschaftlicher Sicht begann die Entwicklung hin zur Religionsfreiheit jedoch bereits im Hochmittelalter während der Scholastik. Doch damals waren es noch andere Gründe als Freiheit und Gerechtigkeit welche Denker und Geistliche der Kirche und den Fürsten vorhielten. Philosophische Gedanken und religiöse Auslegungen kollidierten lange vor der Reformation mit den Dogmen der Kirche. Und auch die Reformation brachte noch keine eigentliche Religionsfreiheit.

Doch immer mehr manifestierte sich das Bewusstsein, dass nicht nur eine theologische Auslegung möglich ist. So führten dann mehrere Faktoren dazu, dass man sich auf politischer Ebene für die staatliche Religionsfreiheit entschied. Der Erfahrungshorizont erweiterte sich um die Entdeckung der Welt, um technische Errungenschaften und um naturwissenschaftliche Erklärungen von Dingen und Mechanismen in der Natur. Und durch die Archäologie wurde die Historie entdeckt.

Und die Epoche der Romantik festigte allmählich ein tieferes Bewusstsein für das Individuum.

Die Welt wurde nicht mehr "nur" durch Gott erklärt, sondern ebenso auch durch die eigene Sicht auf die Welt. Das eigene Empfinden des Individuums erhielt Gewicht in der Ethik und Moral und die vormalige Selbstverständlichkeit dass sich das Individuum dem Kollektiv unterordnen muss, begann zu bröckeln.

Das Wort, der Begriff "Freiheit" war nun in aller Munde uns setzte sich auch argumentativ-rhetorisch durch. "Freiheit" im Sinne der persönlichen Entfaltung. Dazu gesellte sich der Begriff "Gerechtigkeit", der für das Verständnis über Freiheit unerlässlich ist.

Doch Freiheit beschränkte sich in diesen Zeiten noch auf das Persönliche, auf das Private. So auch auf die freie Ausübung der eigenen Religion.

Im Zuge dieser freien Ausübung spriessen neue Konfessionen/religiöse Strömungen aus dem Boden. Und aus privater Initiative heraus entstandene karitative Institutionen nahmen sich dem Leid Einzelner an. So etwa das Rote Kreuz.

Doch eines hatte sich im Bewusstsein dieser Epochen noch nicht manifestiert : das Freiheit und Gerechtigkeit Frieden bedingt.

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