Dienstag, 9. September 2008

Religionsfreiheit 2

(siehe unten)

Die nun auf politischer und institutioneller Ebene umgesetzte Religionsfreiheit bedeutete für die einzelnen Individuen vor Allem : das Religiöse war nun nicht mehr durch Herkunft bedingt und die Teilnahme am religiösen Leben keine Bedingung mehr.

Doch trotz diesen Freiheiten brauchte es noch lange, bis Frieden nicht mehr als Kompromiss für die Freiheit verinnerlicht wurde, sondern als Bedingung dafür. Doch die Weltpolitik erzählt uns auch anderes. Vermittelt uns auch immer wieder, Freiheit sei etwas Bedürfnis-spezifisches.

Und auf der Ebene des Verhältnisses Individuum - Kollektiv durchdringt auch das Verständnis, Freiheit wäre die Vertretung irgendwelcher spezifischer Interessen.

Doch nicht nur Nihilisten vertreten meist dieses Verständnis, sondern auch religiös Gläubige!

Das "sowohl als auch" verliert auch unter religiös Gläubigen zusehends an Bedeutung. Entscheidend scheint lediglich noch das Bewusstsein um eine Wahrheit. Da es ja nur eine Wahrheit gibt, kann ja nur eine Religion oder eine im Kontext zur Religion stehende Auffassung die Richtige sein! - so "unser" neuzeitliches Verständnis.

Und die Freiheit ? Sie verkommt allmählich zur blossen argumentativen Rhetorik! Freiheit als Legitimation zur Bekehrung? Freiheit als Legitimation das anders denkende und anders gläubige Gegenüber übler Absicht zu bezichtigen?! Dummheit und Verkennung von Wahrheit zu unterstellen?!

Im Gegensatz zum Judentum haben Christentum und Islam dem bekehrenden Missionieren nicht abgeschworen. Und Diejenigen Gläubigen dieser beiden Religionen welche eigenes Praktizieren des Glaubens mit dem des Kollektiv's gleichsetzen, missachten die einst gewonnenen Freiheiten! Sie stellen ihre Eigenmotivationen wieder über das Kollektiv, über das Recht des Einzelnen.

Besonders perfid, wenn dies über Täuschung und im Namen des Guten geschieht! Rhetorisch geäusserte Fürsorglichkeit und karitative Tätigkeit haben die einst blutigen Schwerter abgelöst.

Nicht mehr die institutionelle Macht soll Andersgläubige bekehren, sondern der zu bekehrende Andersgläubige soll selbst überzeugt sein, dass ihm die Bekehrung gut täte.

Im Namen der Freiheit soll per "Verkündung" die Freiheit selber untergraben werden! Wahrheit steht somit über dem Recht. Doch es sind Wahrheiten von denen es zahlreiche gibt. Jede religiöse Strömung, Gruppierung, Konfession und Religion besitzt ihre eigenen Wahrheiten.

Keine dieser kann aber falsch sein, solange sie sich in Demut zur Wahrheit befindet. Eine Demut die bedeutet, dass die ontologische Wahrheit dem Menschen nie vollumfänglich zugänglich sein wird. Dass wir Menschen die Göttlichkeit nicht wissen, sondern "lediglich" erahnen können.

Der Turm von Babel ist Vision. Vision des Gemeinsamen. Doch das Leben findet auch im Gegensätzlichen, oft gar im Widersprüchlichen statt. Erst das sich Ergänzende ergibt die Einheit.

Dazu brauchen wir nur einen etwas tieferen Blick auf die Mechanismen der Natur zu werfen.

Eine institutionelle Bedingung für Glaubensfreiheit ist für mich die Absage an das bekehrende Missionieren.  So sähe ich es als Notwendigkeit, würden die evangelisch-reformierten Landeskirchen (übergeordnet - ev.ref. Kirchenbund) das missionarische Bekehren Andersgläubige offen ablehnen, verurteilen; und Freikirchen welche dies nicht ebenso praktizieren, vom Kirchenbund ausschliessen. Gerade in der Tradition der historischen Reformation und des Humanismus stehend, und einst auf Freiheit und Recht plädierend, sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein. Wenn auch die evangelisch-reformierte Kirche in ihrer Geschichte nicht frei von Ungerechtigkeit und Verletzung von Würde, so gilt da die zwinglianische Auffassung einer bekenntnisfreien Theologie! Gewiss nicht ein liturgisch-formelles Bekenntnis wäre da hinderlich, sondern die Rückbesinnung dass die Bibel im ursprünglichen zwinglianischen Verständnis auslegefrei ist.

Doch religiös-theologische Auslegefreiheit beschränkt sich in der Konsequenz nicht innerhalb der eigenen Konfession!

 

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